SS-Einsatzkommando-Prozess in Ulm 1958

Die Angeklagten (l-r) Gerhard Carsten, Edwin Sakuth, Werner Schmidt-Hammer und Hans-Joachim Böhme auf der anklagebank am ersten Prozesstag.Vor dem Schwurgericht in Ulm begann am 28.04.1958 ein Prozess gegen den ehemaligen SS-Oberführer und Polizeidirektor von Memel B.Fischer-Schweder, den ehemaligen SS-Sturmbannführer und Leiter der Staatspolizeistelle Tilsit, Böhme, den früheren SS-Sturmbannführer und Leiter des Sicherheitsdienstabschnittes Tilsit, Hersmann, sowie gegen sieben weitere frühere Angehörige der Gestapo, des Sicherheitsdienstes und der Polizei, denen Mord und Beihilfe zum Mord in über 5.000 Fällen zur Last gelegt werden. In dem Prozess geht es um die Vorgänge im Jahr 1941, als den im Osten vordringenden deutschen Truppen die Einsatzkommandos der Gestapo und des Sicherheitsdienstes folgten und im litauischen Grenzgebiet mit der Ausrottung der jüdischen Bevölkerung begannen. Das Schwurgericht verurteilte die zehn Angeklagten am 29.08.1958 zu Zuchthausstrafen zwischen 15 und drei Jahren. Alle wurden der Beihilfe zum Mord an Tausenden jüdischer Männer, Frauen und Kinder für schuldig befunden. Foto: Duerkop +++(c) dpa - Report+++ (Photo by Duerkop/picture alliance via Getty Images)
Die Angeklagten (l-r) Gerhard Carsten, Edwin Sakuth, Werner Schmidt-Hammer und Hans-Joachim Böhme auf der anklagebank am ersten Prozesstag.Vor dem Schwurgericht in Ulm begann am 28.04.1958 ein Prozess gegen den ehemaligen SS-Oberführer und Polizeidirektor von Memel B.Fischer-Schweder, den ehemaligen SS-Sturmbannführer und Leiter der Staatspolizeistelle Tilsit, Böhme, den früheren SS-Sturmbannführer und Leiter des Sicherheitsdienstabschnittes Tilsit, Hersmann, sowie gegen sieben weitere frühere Angehörige der Gestapo, des Sicherheitsdienstes und der Polizei, denen Mord und Beihilfe zum Mord in über 5.000 Fällen zur Last gelegt werden. In dem Prozess geht es um die Vorgänge im Jahr 1941, als den im Osten vordringenden deutschen Truppen die Einsatzkommandos der Gestapo und des Sicherheitsdienstes folgten und im litauischen Grenzgebiet mit der Ausrottung der jüdischen Bevölkerung begannen. Das Schwurgericht verurteilte die zehn Angeklagten am 29.08.1958 zu Zuchthausstrafen zwischen 15 und drei Jahren. Alle wurden der Beihilfe zum Mord an Tausenden jüdischer Männer, Frauen und Kinder für schuldig befunden. Foto: Duerkop +++(c) dpa - Report+++ (Photo by Duerkop/picture alliance via Getty Images)
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